Private Krankenkassen und private Zusatzversicherungen übernehmen in Abhängigkeit des abgeschlossenen Vertrages, ganz oder teilweise, die anfallenden Kosten für die Therapie und die verschriebenen Arzneimittel. Nahrungsergänzungsmittel sind meist davon ausgeschlossen. Eine 100%ige Übernahme der Leistungen kann somit nicht gewährleistet werden. 

Gesetzliche Krankenkassen und die Ersatzkassen übernehmen die Leistungen eines Heilpraktikers nicht.

Eine gute Investition in die eigene Gesundheit kann eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung sein.

Eine Übersicht zum Vergleichen findet sich z. B. in der Dornstein Tabelle, den Link hierzu füge ich bei: https://www.dornsteintabelle.de